AGB

Allgemeine Verkauf- und Lieferbedingungen

I. Geltungsbereich
1. Die nachfolgenden Geschäfts- bedingungen gelten im unternehmens-bezogenen Geschäftsverkehr.
2. Abweichende Bedingungen des Bestellers werden nur Vertrags-gegenstand, wenn wir dies ausdrücklich und schriftlich bestätigen.

II. Preise und Zahlungen
1. Vereinbarte Preise verstehen sich ab Werk und ohne Mehrwertsteuer, Versandkosten wie Fracht, Porto und Versicherung, sowie Zölle und Abgaben sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung inbegriffen.
2. Die Preise entsprechen der Kostenlage zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Ändern sich bis zum vereinbarten Liefer- bzw. Leistungstermin die Kosten-faktoren, können wir den Preis zu dem Betrag der tatsächlich entstandenen Mehrkosten erhöhen, wenn die Lieferung bzw. Leistung nicht innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsschluss erbracht wird. Das gleiche gilt, wenn die Lieferung bzw. Leistung aus Gründen die der Besteller zu vertreten hat, später als 4 Monate nach Vertragsschluss erfolgt. Erhöht sich die gesetzliche Umsatzsteuer, so trägt die Mehrkosten der Besteller.
3. Zahlungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum netto zu leisten oder nach schriftlicher Vereinbarung.
4. Das Zurückhalten von Zahlungen oder die Aufrechnung mit von uns bestrittenen Gegenansprüchen des Bestellers sind nicht zulässig.
5. Der Mindestauftragswert für Lagerware beträgt € 12,00 netto pro Bestellung. Für Waren die angefertigt werden beträgt der Mindestauftragswert € 25,00 netto pro Bestellung.

III. Zahlungsgefährdung und Verzug
1. Ist die Erfüllung unseres Zahlungs-anspruches wegen einer nach Vertragsabschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers gefährdet, so können wir Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen, verlangen und noch nicht ausgelieferte Waren zurückhalten. Diese Rechte stehen uns auch zu, wenn der Besteller trotz verzugsbegründeter Mahnung nicht unverzüglich Zahlung leistet.
2. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 9,2% über dem jeweiligen Zinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Dem Besteller steht es frei, den Eintritt eines geringeren Schadens nachzuweisen.
3. Gerät der Besteller mit der Abnahme des Vertragsgegenstandes in Verzug, so sind wir berechtigt, schriftlich eine Nachfrist zu setzen mit der gleichzeitigen Erklärung, dass wir nach deren Ablauf vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall steht uns ein Schadensersatz in Höhe von 20% des Nettowarenwertes zu. Die Geltendmachung weiteren Verzugs-schadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Dem Besteller steht es frei, den Eintritt geringen Schadens nachzuweisen.

IV. Lieferung
1. Die Lieferung erfolgt ab Lager und auf Kosten des Bestellers. Die Ware wird, wenn nicht anders vereinbart ist, nur auf seine ausdrückliche Weisung und auf seine Kosten versichert
2. Die Liefertermine sind unverbindliche, wenn sie nicht ausdrücklich bestätigt worden sind. Der Besteller kann erst vier Wochen nach Ablauf eines unverbindlichen Liefertermins verzugs-begründend mahnen.
3. Geraten wir mit einer Lieferung in Verzug, können Ersatzansprüche nur geltend gemacht werden, wenn uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

V. Gefahrenübergang und Erfüllung
1. Die Gefahr geht auf den Besteller über, auch sofern Frachtfreilieferung verein-bart sein sollte:

  • bei Lieferung wenn die Lieferung zum Versand gebracht oder abge-holt worden ist.

2. Unsere Lieferverpflichtung ist mit Gefahrenübergang erfüllt.

VI. Gewährleistung - Mengenabweichung
1. Die Gewährleistungspflicht beträgt 12 Monate ab Gefahrenübergang
2. Nach unserer Wahl können wir die mangelhaft gelieferte Sache nach-bessern, neu liefern oder neu erbringen.
3. Zur Mängelbeseitigung hat der Besteller uns die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Verweigert er diese, so sind wir von der Mängelhaftung befreit.
4. Weitere Ansprüche des Bestellers gegen uns oder unsere Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Dies gilt nicht für die Haftung aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
5. Mehr oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Menge können nicht beanstandet werden, soweit sie nicht durch einfache technische Maßnahmen verhindert werden können. Berechnet wird in jedem Fall die gelieferte Menge.

VII. Ausschluss der Gewährleistung
1. Der Besteller hat uns Mängel unverzüglich nach Ablieferung der Ware schriftlich mitzuteilen. Bei versteckten Mängeln hat der Besteller unverzüglich nach Entdeckung den Mangel schriftlich an uns zu melden. Nach Ablauf dieser Frist sind jegliche Gewähr-leistungsansprüche ausgeschlossen.
2. Wir schließen Gewährleistung für Schäden aus, die infolge unsach-gemäßer Verwendung, Änderungen oder Eingriffen an der Sache, fehlerhafte Montage, Reparatur oder Wartung durch den Besteller oder Dritte entstanden sind. Dies gilt auch, wenn der Besteller oder Dritte Zubehör verwenden, das nicht unseren Vorgaben entspricht. Das oben gesagte gilt nicht, wenn der Besteller im Zusammenhang mit der Fehlermeldung nachweisen kann, dass die oben genannten Einwirkungen nicht ursächlich für den Fehler waren.

VIII. Haftung
1. Schadensansprüche jeglicher Art gegen uns oder unsere Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, es sei denn der Schaden würde aufgrund Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verursacht. Die Haftung für Personenschäden die nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie für Schäden aufgrund Verletzung von Kardinalspflichten bleiben hievon unberührt.
2. Die Haftung von Folgeschäden jeglicher Art ist ausgeschlossen, es sei denn der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

IX. Verlängerter Eigentumsvorbehalt
1. Das Eigentum an der gelieferten Ware geht erst nach vollständigem Ausgleich aller bis zum Zeitpunkt der Lieferung entstandenen Forderungen auf den Besteller über.
2. Der Besteller darf die Ware vor Eigentumsübergang weder verpfänden noch zur Sicherung übereigenen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat er uns unverzüglich und vollständig zu unterrichten.
3. Der Besteller ist im Rahmen ordnungsgemäßen Geschäftsganges berechtigt, die Ware weiterzuveräußern oder zu verarbeiten. Im Falle der Weiterveräußerung auch in verarbeiteter Form, tritt er uns im Voraus die daraus herrührenden Zahlungsansprüche gegen seine Kunden zur Sicherung unserer Ansprüche ab. Soweit der Wert dieser an uns abgetretenen Forderungen um mehr als 20 von Hundert übersteigt, geben wir diese Aufforderung nach unserer Wahl frei. Der Besteller bleibt bis zum Einzug der abgetretenen Forderung bis auf Widerruf berechtigt.

X. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten ist Wien. Anzuwenden ist österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN- Kaufrechts.

XI. Salvatorische Klausel
Wenn eine der Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam ist oder wird, berührt das nicht die Wirksamkeit der üblichen Bestim-mungen. Unwirksame Bestimmungen wären durch solche wirksame Rege-lungen ersetzt, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bedingungen möglichst nahe kommen.

XII. Reklamationen, Fehlbestellungen Stornierungen
1. Rücklieferungen und Stornierungen bedürfen grundsätzlich unserer Zustimmung.
2. Eine Rücknahme von Fehlbestellungen erfolgt nur in unbeschädigter Originalverpackung, frei Haus, H. Brandl & Sohn Bearbeitungspauschale € 50,00
3. Vom Umtausch ausgeschlossen sind kommissionsbezogene Lieferungen.

Heinrich Brandl & Sohn
GmbH & Co KG
1160 WIEN, WATTGASSE 14 Tel.: 01/486 13 36 Fax: 01/480 13 39
e-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! www.mega-brandl.at

 

AGB zum Download: AGB.pdf